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Unerwünschte, verbotene Bücher


Der 10. Mai 1933 steht für die Verbrennung der Bücher der Autorinnen und Autoren, die im nationalsozialistischen Deutschland verfemt waren. Einigen Verfassern gelang es aber, ihre weiteren Schriften auf dem deutschen Büchermarkt zu veröffentlichen. In der Regel wurden sie dann bald verboten oder - wie es bei anderen AutorInnen geschah  - der Nachdruck verhindert.
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z.B.:

Der Berliner Kulturhistoriker Heinrich Eduard Jacob, der als einer der Väter der literarischen Gattung des 'erzählenden Sachbuches' gilt, konnte z.B. 1934 im Rowohlt-Verlag sein Buch "Sage und Siegeszug des Kaffees. Die Biographie eines weltwirtschaftlichen Stoffes" publizieren. Zwar wurde es bald verboten, setzte  aber - weil im In- und Ausland hoch gelobt - seinerseits zu einem Siegeszug an.


Wenn Hermann Hesse sich auch nicht an kritischen Aufrufen gegen das nationalsozialistische Regime beteiligte, so drückte sich seine Gegnerschaft auf andere Weise aus: Er schrieb in seinen meist im Ausland erscheinenden Literaturberichten vornehmlich über jüdische und oppositionelle Literaten. Das brachte ihm 1935 den Vorwurf in der NS-Zeitschrift 'Die Neue Literatur' ein: "Er verrät die deutsche Dichtung der Gegenwart an die Feinde Deutschlands und an das Judentum." Ab 1939 waren Hesses Bücher (z.B. Unterm Rad, Der Steppenwolf, Narziß und Goldmund) 'unerwünscht' und wurden nicht mehr nachgedruckt. (s. auch unter "Hesse und ...")

 

Lesung, kurze Einführungen und Erläuterungen wechseln sich mit Musikbeiträgen (live oder teilweise historische Aufnahmen) ab - im Vordergrund steht aber das Lesen der Texte.

 

Das Foto stellt Heinrich Eduard Jacob in den 30er Jahren dar; herzlichen Dank an Hans Jörgen Gerlach (Rechteinhaber).